Seit 1997 bin ich als Rechtsanwalt ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Insoweit handelt es sich bei unserem Büro um eine nur auf das Arbeitsrecht ausgerichtete Kanzlei. Den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht darf nur tragen, wer gegenüber der Rechtsanwaltskammer besondere theoretische Kenntnisse durch Absolvierung eines Fachanwaltslehrgangs und praktische Erfahrungen durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von Fällen im Fachgebiet nachgewiesen hat.
Dieser hohe Grad der Spezialisierung macht es mir deshalb auch möglich, Sie in allen arbeitsrechtlichen Konfliktlagen zu beraten und vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht zu vertreten.
Als rein arbeitsrechtlich ausgerichtete Kanzlei vertrete ich Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer gleichermaßen. Letztere allerdings dann nicht, wenn eine Interessenkollision besteht, weil ich bereits ihren Arbeitgeber vertrete. Im Ergebnis wirkt sich eine umfassende Interessenvertretung insofern positiv aus, als man keinen Tunnelblick entwickelt und die Dinge mit dem Ziel einer pragmatischen Lösung von beiden Seiten besser beurteilen kann.
Vor diesem Hintergrund vertrete ich große und kleinere Unternehmen, aber auch einzelne Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Führungskräfte in speziellen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch und bin sicher, dass wir für Ihr arbeitsrechtliches Problem gemeinsam eine Lösung erarbeiten werden.
Sie sind nicht alleine. Wir unterstützen Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen.
Die Welt wird immer komplexer. "Google" mag manchmal helfen, meist jedoch nicht wirklich. Vertrauen Sie auf kompetente Hilfe, um Ihre Ziele zu erreichen.